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Es lebe die Meinungsfreiheit!

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Es waren zwei Polizisten. Wir trauern um die Toten von Paris und das ist auch richtig und wichtig so. Aber ein kleines Unwohlsein habe ich dabei schon, denn es werden immer nur die Namen der vier Karikaturisten genannt. Bei dem Anschlag sind aber zum Beispiel auch zwei Polizisten umgekommen. Außerdem eine Reinigungskraft.

Mir scheint das deswegen wichtig, weil Teile der Medien beginnen, sich selbst zu umkreisen. So gibt es bei Zeit-Online einen Artikel darüber, dass Journalisten jetzt Angst bekommen oder zumindest ein Unbehagen sich einschleicht. Über diese Auswirkungen der Morde muss man auch sprechen, aber ich wiederhole, was ist mit den anderen? Die da waren, um zu schützen?

 

Meinungsfreiheit

 

Wenn Journalisten um sich selber kreisen, drehen leider immer wieder Kommentare ab. Zum Beispiel dieser: „Eines der meistbenutzten Instrumente dieser Dogmen-Verteidiger ist das religiöse Gefühl. Wer den Schutz religiöser Gefühle für sich markiert, erhebt seine persönliche Weltanschauung über den kritischen Diskurs, er erklärt Teile seines Glaubenssystems für heilig, ihr Hinterfragen zum Affront.”

Ein Teil des Problems um den Fundamentalismus ist der Mangelnde Respekt vor dem Anderen. Den will ich beachtet wissen, mir gegenüber wie den anderen gegenüber. Hier wird einem sich aufklärerisch gebenden Brutalismus das Wort geredet, der nicht viel übrig hat für Respekt. Meinungsfreiheit heißt, dass jeder seine Meinung haben und äußern darf. Meinungsfreiheit heißt aber nicht, dass ich gezwungen bin, mir das auch anzuhören.

Und: Nicht jeder Verweis auf den Schutz vor religiösen Gefühlen ist gleich eine Selbstimmunisierung. Wie gesagt, Brutalismus ist das, und zwar ganz übler.

Der Kollege macht weiter, er nennt es einen „ein Skandal, dass Religionen und andere Weltanschauungen in Deutschland noch immer gesetzlichen Schutz vor allzu harter Kritik genießen“.

Lesen können würde hier helfen, der – im Kommentar auch noch wörtlich zitierte – Paragraph schützt nämlich nicht die Religion vor Kritik, sondern vor Beschimpfung, und das auch nur vor Beschimpfung, die den öffentlichen Frieden stört. § 166 StGB, wer nachschlagen mag.

Darf ich den Kollegen vom Spiegel so verstehen, dass er Beschimpfung zum Teil der Pressefreiheit erklären möchte? Dass er Beschimpfung für Kritik hält? Da, wo ich aufgewachsen bin, galt Beschimpfung als Beschimpfung und Kritik war etwas ganz anderes. Letzteres hat mit Aufklärung zu tun, Ersteres mit einem Mangel an derselben.

Was gut daran ist, dass das StGB diesen Paragrafen kennt, sollte doch einleuchtend sein: Nicht ich definiere, wann religiöse Gefühle verletzt werden, sondern Gerichte. Das sollte dem aufgeklärten Mitteleuropäer doch eine Freude sein. Natürlich sind einige mit dem Ruf „religiöse Gefühle“ schnell bei der Hand, einige zu Recht, andere zu Unrecht. Aber genau das wird eben in einem Verfahren geklärt, deswegen halte ich es für wichtig, dass es diesen Paragrafen gibt.

 

Trauer

 

Meinungsfreiheit gilt auch für mich, für meine Überzeugungen als gläubiger Mensch, nicht nur für die Presse. Ich finde gut, dass es Magazine wie Charlie Hebdo gibt, ganz gleich ob mir Inhalte gefallen oder nicht. Denn nur das stellt sicher, dass jeder seine Meinung haben und ausdrücken darf. Das zu schützen sind unter anderm zwei Polizisten gestorben. Auch um sie trauern wir.

 


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